M+S oder Alpine-Symbol: Welche Kennzeichnung bei LKW-Reifen wirklich zählt
Ein Reifen, der in Österreich vorschriftsmäßig ist, kann an der deutschen Grenze zum Problem werden. Seit Oktober 2024 erkennt Deutschland die reine M+S-Kennzeichnung nicht mehr an, Österreich schon. Wer grenzüberschreitend fährt, muss beide Regelwerke kennen — und sich nach dem strengeren richten.
Österreich: M+S genügt · Deutschland: nur 3PMSF seit 1. Oktober 2024
Hubtrac Reifen Austria GmbH, Graz · Lesedauer ca. 8 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- M+S ist eine Herstellerangabe ohne verpflichtende Prüfung. Das Alpine-Symbol (3PMSF) setzt einen bestandenen Bremstest auf Schnee nach UNECE R117 voraus.
- In Österreich erfüllen für LKW und Busse weiterhin die Kennzeichnungen M&S, M+S, MS, M.S., M/S und M-S die gesetzliche Anforderung.
- In Deutschland gilt seit 1. Oktober 2024 ausschließlich das Alpine-Symbol. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist am 30. September 2024 abgelaufen.
- Deutschland verlangt bei N2, N3, M2 und M3 die Winterbereifung nicht nur an der permanent angetriebenen Achse, sondern auch an der vorderen Lenkachse.
- Für den Fuhrpark heißt das praktisch: 3PMSF an Antriebs- und Lenkachse deckt beide Länder ab. Alles andere erzeugt zwei Regelwerke im selben Fuhrpark.
Was die beiden Kennzeichnungen bedeuten
Beide Zeichen stehen auf der Reifenflanke, beide sollen Wintertauglichkeit signalisieren. Der Unterschied liegt nicht im Profil, sondern in der Beweislast.
M+S
- Steht für „Matsch und Schnee"
- Kein verpflichtender Prüfnachweis — der Hersteller vergibt die Kennzeichnung selbst
- Zulässige Schreibweisen: M&S, M+S, MS, M.S., M/S, M-S
- Sagt nichts über eine gemessene Bremsleistung auf Schnee aus
Alpine-Symbol (3PMSF)
- Bergpiktogramm mit Schneeflocke, international 3PMSF
- Wird nur nach bestandenem Traktions- und Bremstest auf Schnee nach UNECE R117 vergeben
- Für in Europa neu produzierte Winterreifen seit 2018 Standard
- Belegt eine tatsächlich gemessene Mindestleistung
Beide Kennzeichnungen können gemeinsam auf einem Reifen stehen. In diesem Fall ist rechtlich in Deutschland allein das Alpine-Symbol relevant — die M+S-Prägung daneben ändert nichts.
Rechtslage in Österreich
Für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3 verlangt das österreichische Kraftfahrgesetz Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse, versehen mit einer der genannten M+S-Schreibweisen und mit einer Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen beziehungsweise 6 mm bei Diagonalreifen.
Ein verpflichtendes Alpine-Symbol kennt das österreichische Recht nicht. Der ÖAMTC hat das nach der deutschen Umstellung ausdrücklich klargestellt: In Österreich wurde eine entsprechende Verordnung nicht eingeführt, ältere Reifen mit reiner M&S-Kennzeichnung dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung an die Fristen: Für N2 und N3 gilt die Pflicht vom 1. November bis 15. April, für M2 und M3 bis 15. März. Die Details dazu stehen im Beitrag zur Winterreifenpflicht für LKW in Österreich.
Rechtslage in Deutschland
Deutschland kennt keine kalendarische, sondern eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Sie greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte — dann aber unabhängig vom Datum, also theoretisch auch im Mai.
Welcher Reifen dabei als Winterreifen gilt, regelt § 36 Abs. 4 StVZO. Seit dem 1. Oktober 2024 ist das ausschließlich ein Reifen mit Alpine-Symbol. Die seit 2018 laufende Übergangsregelung für bereits produzierte M+S-Reifen endete am 30. September 2024.
Für Nutzfahrzeuge kommt eine zweite Besonderheit dazu, die seit 1. Juli 2020 in Kraft ist: Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen entsprechend bereift sein.
Zwei Unterschiede auf einmal: Deutschland verlangt gegenüber Österreich eine andere Kennzeichnung und eine zusätzliche Achse. Wer nur an das Symbol denkt und die Lenkachse übersieht, ist trotz neuer Reifen nicht regelkonform.
Direkter Vergleich AT und DE
| Kriterium | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Art der Pflicht | generell, kalendarisch (N2/N3: 1.11.–15.4.) | situativ, abhängig von der Fahrbahnlage |
| Anerkannte Kennzeichnung | M&S, M+S, MS, M.S., M/S, M-S | nur Alpine-Symbol (3PMSF) |
| Betroffene Achsen | mindestens eine Antriebsachse | permanent angetriebene Achsen und vordere Lenkachsen |
| Mindestprofiltiefe | 5 mm Radial, 6 mm Diagonal | gesetzliches Minimum 1,6 mm, fachlich empfohlen deutlich mehr |
| Schneeketten | Mitführpflicht 1.11.–15.4. für zwei Antriebsräder | keine generelle Mitführpflicht, Beschilderung beachten |
| Rechtsgrundlage | § 102 Abs. 8a und 9 KFG | § 2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 4 StVZO |
Auffällig ist, dass keines der beiden Regelwerke durchgehend strenger ist. Österreich verlangt mehr Profil und Ketten an Bord, Deutschland eine geprüfte Kennzeichnung und eine Achse mehr. Wer beide Märkte bedient, muss die Vereinigungsmenge erfüllen, nicht die Schnittmenge.
Der Grenzfall: derselbe LKW, zwei Bewertungen
Ein Beispiel aus dem Alltag im Verkehr zwischen der Steiermark und Bayern. Eine Sattelzugmaschine ist an der Antriebsachse mit Reifen bereift, die nur die M+S-Prägung tragen, Restprofil 7 mm. Die Lenkachse läuft auf Sommerreifen.
Vorschriftsmäßig
Antriebsachse trägt eine gültige M+S-Kennzeichnung, Profiltiefe über 5 mm. Die Lenkachse ist gesetzlich nicht erfasst.
Zwei Verstöße
Bei winterlicher Fahrbahn fehlt das Alpine-Symbol an der Antriebsachse, und die vordere Lenkachse ist gar nicht winterbereift.
Derselbe Zug, dieselbe Fracht, zwei völlig verschiedene Bewertungen — abhängig davon, auf welcher Seite der Grenze kontrolliert wird. Für Unternehmen mit Deutschlandverkehr ist die einzige belastbare Antwort deshalb, den Fuhrpark nach der deutschen Anforderung auszustatten. Sie deckt Österreich vollständig mit ab, umgekehrt gilt das nicht.
Was das Fehlen des Symbols über das Reifenalter verrät
Es gibt noch ein Argument, das unabhängig vom Rechtsrahmen gilt. In Europa neu produzierte Winterreifen tragen das Alpine-Symbol seit 2018. Ein Reifen ohne dieses Symbol wurde also vor 2018 hergestellt und ist damit mindestens acht Jahre alt.
Bei einem Reifen dieses Alters ist die Gummimischung ausgehärtet, unabhängig vom verbliebenen Profil. Genau die Kälteflexibilität, die einen Winterreifen ausmacht, geht dabei zuerst verloren. Ein solcher Reifen kann in Österreich formal legal sein und trotzdem deutlich schlechter bremsen als ein neuer Ganzjahresreifen.
Die Praxisregel für die Flottenkontrolle lautet deshalb: Kein Alpine-Symbol gefunden heißt Reifen prüfen, nicht Reifen freigeben. Die DOT-Nummer auf der Flanke liefert das Produktionsdatum in Kalenderwoche und Jahr.
Strafen in Deutschland
| Tatbestand | Folge |
|---|---|
| Fahren ohne geeignete Bereifung bei winterlicher Fahrbahn | Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister |
| Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | Bußgeld bis 120 Euro und ein Punkt |
| Halter lässt die Fahrt zu | eigenes Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt |
| Schadensfall | mögliche Kürzung der Kaskoleistung und Regressrisiko |
Die Halterhaftung ist der Punkt, der Transportunternehmen unmittelbar betrifft. Sie trifft nicht den Fahrer, sondern das Unternehmen, und sie greift bereits dann, wenn die Fahrt zugelassen wurde. Eine dokumentierte Abfahrtskontrolle ist damit kein bürokratischer Selbstzweck.
Was das für die Beschaffung bedeutet
- Einsatzgebiet je Fahrzeug festhalten Nur Inland, oder auch Deutschlandverkehr? Davon hängt ab, welches Regelwerk gilt. Bei gemischter Disposition ist die Antwort immer die deutsche Anforderung.
- Flanken auf 3PMSF kontrollieren, nicht auf M+S M+S allein ist kein verwertbarer Befund mehr. Bei der Bestandsaufnahme zählt nur, ob das Bergpiktogramm vorhanden ist.
- Lenkachse in die Planung aufnehmen Wer bisher nur die Antriebsachse budgetiert hat, plant für Deutschlandverkehr zu wenig Reifen ein — die vordere Lenkachse kommt dazu.
- Reifen ohne Symbol aussortieren statt aufbrauchen Sie sind vor 2018 produziert. Der verbleibende Restwert steht in keinem Verhältnis zum Haftungsrisiko im Schadensfall.
- Beschaffung vor dem Saisonpeak abschließen Die Nachfrage nach TBR-Wintergrößen zieht im Oktober an. Wer im September disponiert, bekommt die gewünschte Dimension statt der verfügbaren.
Kurzcheck an der Reifenflanke
- Bergpiktogramm mit Schneeflocke vorhanden und lesbar
- Symbol an allen Rädern der Antriebsachse, bei Zwillingsbereifung an allen vier
- Bei Deutschlandverkehr zusätzlich an der vorderen Lenkachse
- Profiltiefe mindestens 5 mm für Österreich, bei Radialreifen gemessen
- DOT-Nummer geprüft, Reifenalter dokumentiert
- Passende Schneeketten für zwei Antriebsräder an Bord
Häufige Fragen
Reicht die M+S-Kennzeichnung bei LKW-Reifen in Österreich noch aus?
Ja. Das österreichische Kraftfahrgesetz erkennt die Schreibweisen M&S, M+S, MS, M.S., M/S und M-S weiterhin an, sofern die Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen beziehungsweise 6 mm bei Diagonalreifen erreicht wird. Ein Alpine-Symbol ist in Österreich gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Darf ich mit reinen M+S-Reifen nach Deutschland fahren?
Bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht. Seit 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland nur Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist am 30. September 2024 ausgelaufen.
Welche Achsen müssen in Deutschland winterbereift sein?
Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen. Diese Erweiterung auf die Lenkachse gilt seit 1. Juli 2020.
Was bedeutet 3PMSF genau?
3PMSF steht für Three Peak Mountain Snow Flake und bezeichnet das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ein Reifen erhält es nur, wenn er einen genormten Traktions- und Bremstest auf Schnee nach UNECE R117 bestanden hat.
Mein Reifen trägt M+S und das Alpine-Symbol. Was gilt?
Ein solcher Reifen erfüllt beide Regelwerke. Rechtlich maßgeblich ist in Deutschland das Alpine-Symbol, in Österreich genügt bereits die M+S-Kennzeichnung. Diese Kombination ist bei aktuellen Winterreifen der Normalfall.
Woran erkenne ich, wie alt ein Reifen ist?
An der DOT-Nummer auf der Seitenwand. Die letzten vier Ziffern geben Kalenderwoche und Jahr der Produktion an. Fehlt das Alpine-Symbol vollständig, stammt der Reifen aus europäischer Produktion vor 2018.
Gibt es in Deutschland eine Schneekettenpflicht für LKW?
Eine generelle Mitführpflicht wie in Österreich besteht nicht. Auf einzelnen Strecken kann die Verwendung von Schneeketten durch Verkehrszeichen vorgeschrieben werden. Für Fahrten nach Österreich gilt die dortige Mitführpflicht vom 1. November bis 15. April unabhängig davon.
Quellen
- Kraftfahrgesetz 1967, § 102 Abs. 8a und Abs. 9
- Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium Fahrzeughandel: Merkblatt „Winterreifenpflicht LKW und Busse"
- Straßenverkehrs-Ordnung (D), § 2 Abs. 3a; Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (D), § 36 Abs. 4
- ÖAMTC, Techniktipp zur Kennzeichnung von Winterreifen (Stellungnahme zur deutschen Umstellung, Oktober 2024)
- UNECE-Regelung Nr. 117 zum Prüfverfahren für die Schneegriffigkeit
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
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